• Wer sind wir
    • Wir nutzen Krisensituationen, um Geschäftsmodelle zukunftsfähig zu machen.

      Erfolgreiche Veränderungsprozesse in Krisenphasen sind: früh, still und schnell.

      Wir möchten unsere Expertise und Erfahrung in Krisenphasen zur Verfügung stellen.

    • Am Anfang steht der unvoreingenommene, nüchterne Blick auf die finanzielle Situation des Unternehmens.

      Das neue deutsche Krisenrecht begünstigt Unternehmen, Geschäftsleitung und Geschäftspartner, die frühzeitig …

      Das neue deutsche Krisenrecht unterstützt Unternehmen, die einen glaubwürdigen Veränderungsprozess einleiten.

      In den Verhandlungen über den Sanierungsvergleich zielen wir auf eine Vereinbarung, die den Interessen aller Beteiligten so weit wie möglich entspricht.

      Unternehmenstransformation in der Krise kann auch bedeuten, die Insolvenz mitzudenken.

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Mit uns an Ihrer Seite überwinden Sie Widerstände

Modul III -

Restrukturierungsplan

  1. Sie haben die Gewissheit: die Finanzierung Ihres Veränderungsvorhabens wird nicht an dem Widerstand einzelner Finanzierungsgläubiger scheitern.
  2. Sie wissen, das Instrumentarium des neuen deutschen Krisenrechts für Ihr Veränderungsvorhaben punktgenau einzusetzen.
  3. Sie gehen den Weg zur Umsetzung Ihres Veränderungsvorhabens weiterhin außerhalb eines förmlichen Insolvenzverfahrens.

Mit uns an Ihrer Seite überwinden Sie Widerstände.

In den Verhandlungen über den Sanierungsvergleich zielen wir auf eine Vereinbarung, die den Interessen aller Beteiligten so weit wie möglich entspricht. Jedoch lassen sich nicht immer alle Betroffenen hinter den Sanierungsvergleich bringen. Und zuweilen gibt es  Einzelne, die nicht mit gutem Willen handeln. In diesem Fall hilft das „StaRUG“ (Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen vom 22.12.2020): Ein von den wesentlichen Partnern getragenes Sanierungsvorhaben soll nicht an dem Widerstand einzelner scheitern. Das StaRUG ermöglicht daher Mehrheitsentscheidungen über einen Sanierungsvergleich („Restrukturierungsplan“).

Auf dem Weg zur Mehrheitsbildung können sich Hürden auftun, vor allem wenn das Vorhaben unter Zeitdruck steht. Auch hier unterstützt der Gesetzgeber das sanierungswillige Unternehmen und verschafft mit einem differenzierten Instrumentarium Zeit und Ruhe zur Fortsetzung des Sanierungskurses.

Die Regelungen des neuen deutschen Krisenrechts ermöglichen zudem die Neugestaltung der Unternehmensfinanzierung und bieten damit weitere Ansätze, finanzielle Freiräume für das Sanierungsvorhaben zu schaffen.

Mit unseren ausgefeilten Kenntnissen in der Organisation von Konsensbildungsprozessen, unseren analytischen Fähigkeiten in der Bewertung von Rechtspositionen in der Krise sowie unserer Erfahrung im deutschen Krisenrecht gestalten wir die Verhandlungen mit den Sanierungspartnern. Widerstände einzelner Gläubiger überwinden wir mit dem Instrumentarium des neuen deutschen Krisenrechts und gewährleisten so für alle Beteiligten einen sicheren Rechtsrahmen, damit das Sanierungsvorhaben weiterhin auf Kurs bleibt.