Wir nutzen Krisensituationen, um Geschäftsmodelle zukunftsfähig zu machen.
Erfolgreiche Veränderungsprozesse in Krisenphasen sind: früh, still und schnell.
Wir möchten unsere Expertise und Erfahrung in Krisenphasen zur Verfügung stellen.
Das neue deutsche Krisenrecht unterstützt Unternehmen, die einen glaubwürdigen Veränderungsprozess einleiten.
In den Verhandlungen über den Sanierungsvergleich zielen wir auf eine Vereinbarung, die den Interessen aller Beteiligten so weit wie möglich entspricht.
Unternehmenstransformation in der Krise kann auch bedeuten, die Insolvenz mitzudenken.
"Krise ist ein produktiver Zustand...
... Man muss ihr nur den Beigeschmack der Katastrophe nehmen"
Hamburg ist unser Standort. Wir sind bundesweit tätig.
Wir sind ein Team von Experten, deren vereinte Kompetenz für nachhaltige Veränderungsvorhaben unabdingbar ist: Krisenrechts-, Verhandlungs-, Technologie-, Steuer-, Betriebswirtschafts- und Finanzierungsexperten.
Wir nutzen Krisensituationen, um Geschäftsmodelle zukunftsfähig zu machen. Die Unternehmenskrise ist für uns die Aufforderung, einen glaubwürdigen Veränderungsprozess einzuleiten und zum Erfolg zu führen. In einem sich immer schneller wandelnden Geschäftsumfeld schaffen wir einen bleibenden Wettbewerbsvorteil: Veränderungsfähigkeit.
Erfolgreiche Veränderungsprozesse in Krisenphasen sind: früh, still und schnell. Sie gelingen daher nur im Einvernehmen mit den wichtigsten Geschäftspartnern.
Wir möchten Verantwortungsträgern im Unternehmen sowie Geschäftspartnern und sonstigen Stakeholdern im Umfeld des Unternehmens unsere Expertise und Erfahrung in Krisenphasen zur Verfügung stellen. Damit sie die Unternehmenskrise als das nutzen, was sie ist: ein starker Motor der Veränderung. Die Krise rüttelt auf und mobilisiert Kräfte. Werden diese Kräfte auf ein gemeinsames Ziel hin gebündelt, steckt darin eine mächtige Zugkraft, um das Unternehmen in die Zukunft zu führen.
Unser Werkzeug zur Neuausrichtung.
Mit uns an Ihrer Seite haben Sie die tragfähige Basis zur Veränderung geschaffen.
Mit uns an Ihrer Seite schlagen Sie die Brücke in die Zukunft Ihres Unternehmens.
Mit uns an Ihrer Seite gewinnen Sie Zustimmung und überwinden Widerstände.
Fast alle Unternehmen sehen sich irgendwann mit Herausforderungen konfrontiert, sei es aufgrund einer schlechten Wirtschaftslage, Fehlentscheidungen der Geschäftsführung oder sinkender Absatzzahlen. Diese Schwierigkeiten können zu finanziellen Engpässen führen und in manchen Fällen letztendlich zur Insolvenz des Unternehmens führen. Eine Insolvenz kann der Grunstein für eine Neuorientierung sein, muss sie aber nicht.
Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) bietet Unternehmen verschiedene Maßnahmen zur Unterstützung der Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens. Das Ziel besteht darin, den Sanierungsplan des Schuldners durchzusetzen und umzusetzen, um letztendlich ein Insolvenzverfahren zu vermeiden.
Vor Einleitung des vorläufigen Insolvenzverfahrens besteht die Möglichkeit, für Ihr Unternehmen die Eigenverwaltung zu beantragen.
Im Rahmen eines Verfahrens in Eigenverwaltung wird kein Insolvenzverwalter sondern ein Sachverwalter bestellt. Diese überwachen die Geschäftstätigkeit des Unternehmens, während die Geschäftsführung weiterhin handlungsfähig bleibt.
Das Schutzschirmverfahren wurde in Deutschland im Jahr 2012 eingeführt und kombiniert die Eigenverwaltung mit einem vorläufigen Zahlungsstopp. Innerhalb einer maximalen Frist von drei Monaten, der sogenannten Schutzschirmzeit, wird ein Insolvenzplan zur Sanierung des Unternehmens erarbeitet.
Wir beraten Sie umfassend dabei, welcher Weg die optimalste Lösung bietet und wie die Sanierung Ihres Unternehmens gelingt.